09.12.2025 14:45

Silvester 2025/2026: Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt

// IN KÜRZE

Zum Jahreswechsel 2025/2026 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausmarkt untersagt. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2026, 01:00 Uhr und soll für mehr Sicherheit während der Feierlichkeiten sorgen. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinstfeuerwerkskörper.

09.12.2025 | Quelle : Polizei Hamburg  |  Original: Zur Originalmeldung

© Feuerwerksverbot 25/26

Die Polizei Hamburg hat für den bevorstehenden Jahreswechsel eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt untersagt. Dieses Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2026, 01:00 Uhr und umfasst die Bereiche rund um die Binnenalster sowie den Rathausvorplatz.

Das Verbot erstreckt sich auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm. Ausgenommen von den Regelungen sind lediglich Kleinstfeuerwerkskörper der Kategorie F1, wie beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen. Die Entscheidung folgt auf besorgniserregende Erfahrungen aus den Vorjahren, in denen unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu gefährlichen Situationen führte.

In den vergangenen Silvesterfeiern kam es immer wieder zu Vorfällen, bei denen Feiernde, darunter auch Kinder, durch pyrotechnische Gegenstände verletzt wurden. Diese Erfahrungen haben die Polizei veranlasst, erneut Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde eine ähnliche Verfügung erlassen, die sich als erfolgreich erwies und zu einem gesicherten Fest beitrug.

Die Polizei Hamburg betont, dass die Maßnahmen nicht nur dem Schutz der Feiernden, sondern auch dem der Einsatzkräfte dienen. In der Vergangenheit wurden diese oftmals gezielt mit Feuerwerkskörpern angegriffen, was zu einer Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen führte. Um den Menschen einen sicheren und vergnüglichen Jahresausklang zu bieten, erachtet die Polizei die aktuellen Regelungen als notwendig.

Darüber hinaus haben die Bezirksämter der Stadt Hamburg eine weitere Anordnung veröffentlicht, die auf den verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik hinweist. Diese umfasst ein generelles Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Naturschutzgebieten. Die Anordnung wurde am 25. November 2025 im Amtlichen Anzeiger bekanntgegeben.

Die Polizei Hamburg hat zusätzlich Informationen zum Thema Silvesterfeuerwerk auf ihrer Webseite bereitgestellt, die unter www.polizei.hamburg/silvester abgerufen werden können. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern ein klarer Überblick über die geltenden Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen während der Silvesterfeierlichkeiten gegeben.