Bundespolizei rettet jungen Mann vor Schlimmerem!
| Quelle: Bundespolizei Hamburg
Nach aktuellen Informationen der Bundespolizeiinspektion Hamburg ereignete sich am 22. Dezember 2024 um 06:00 Uhr ein gefährlicher Vorfall zwischen den Bahnstationen Eidelstedt und Stellingen. Ein 21-jähriger junger Mann aus Hamburg torkelte auf den Gleisen und querte laut einem Zeugen mehrmals die Fern- und S-Bahngleise.
Sofort wurde über die Einsatzzentrale der Bundespolizei der Notfallplan aktiviert: Die betroffenen S-Bahn- und Fernbahnstrecken wurden gesperrt, und die Stromschienen entlang der S-Bahngleise wurden stromlos geschaltet. Zwei Streifenwagenbesatzungen der Bundespolizei konnten das Einsatzgebiet blitzschnell erreichen und dabei Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.
Nach einer intensiven fußläufigen Durchsuchung des Gleisbereichs konnte der offensichtlich alkoholisierte Mann kurz vor dem S-Bahnhof Stellingen gesichtet werden. Die eingesetzten Bundespolizisten führten ihn sicher aus dem Gleisbereich, woraufhin die Streckensperrungen umgehend aufgehoben wurden.
Aufgrund seines hohen Alkoholkonsums war der 21-Jährige nicht in der Lage, Auskunft darüber zu geben, warum er sich in dieser lebensgefährlichen Situation befand. Der junge Mann wurde anschließend mit einem Funkstreifenwagen zum Bundespolizeirevier in Hamburg-Altona gebracht. Dort klärten die Beamten ihn ausführlich über die Gefahren im Bahnbereich sowie der elektrischen Stromschienen auf.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab alarmierende 1,53 Promille. Da der 21-Jährige nicht verkehrsfähig war, wurde er in die sichere Obhut seiner Mutter übergeben, die nach telefonischer Benachrichtigung im Bundespolizeirevier erschien, um ihn abzuholen.
Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich eingeleitet. Wegen der lebensrettenden Maßnahmen mussten die betroffenen Bahnstrecken bis etwa 06:15 Uhr gesperrt werden. Über mögliche Beeinträchtigungen im Bahnverkehr, wie Verspätungen oder Ausfälle, kann die Bundespolizei jedoch keine Angaben machen.
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