03.08.2026 13:54

Hamburg weitet Alkoholkonsumverbot aus: St. Georg soll sicherer werden

// IN KÜRZE

Die Stadt Hamburg hat das bestehende Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof auf den angrenzenden Bereich rund um den Hansaplatz und den oberen Steindamm ausgeweitet. Ziel ist es, die Lebensqualität im Stadtteil St. Georg nachhaltig zu verbessern und die Belastungen für die Anwohner zu reduzieren. Die neue Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet.

03.08.2026 | Quelle : Polizei Hamburg  |  Original: Zur Originalmeldung

Hamburg weitet Alkoholkonsumverbot aus: St. Georg soll sicherer werden © Alkoholkonsumverbotszone

Hamburg setzt seine Strategie zur Erhöhung der Sicherheit im Stadtgebiet fort und hat am 1. August das Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof erheblich ausgeweitet. Die Neuregelung betrifft nun auch die angrenzenden Bereiche rund um den Hansaplatz, den oberen Steindamm sowie den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Dies wurde am Montag bei einem Pressetermin von Polizeipräsident Falk Schnabel und dem Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte, Ralf Neubauer, bekannt gegeben.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit rund um den Hauptbahnhof wurden bereits unter dem Programm "Allianz sicherer Hauptbahnhof" initiiert. Hierzu zählen unter anderem die Einführung der "Quattro-Streife" und die Erhöhung der Videoüberwachung, die bereits erste positive Effekte hatten. Die Polizei berichtete von einer spürbaren Beruhigung der Lage am Hauptbahnhof, obwohl weiterhin zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss registriert werden.

Um den Herausforderungen im Stadtteil St. Georg begegnen zu können, wurde die Polizeipräsenz erhöht. Ziel dieser Maßnahme ist es, durch eine sichtbare Polizeiarbeit potenzielle Straftäter abzuschrecken und das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Die neuen Regeln sollen insbesondere die Belastungen für die Anwohner verringern und die Lebensqualität im Viertel nachhaltig verbessern.

Mit der Ausweitung des Alkoholkonsumverbots soll der öffentliche Konsum von alkoholischen Getränken in weiten Teilen von St. Georg unterbunden werden. Bei einem Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro, bei wiederholten Verstößen kann die Strafe auf bis zu 200 Euro ansteigen. Es ist jedoch weiterhin erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke mitzuführen, beispielsweise auf dem Rückweg vom Einkauf.

Die neue Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet, um die Auswirkungen beobachten zu können. Begleitend sind Befragungen von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Institutionen vorgesehen, um die Meinungen und Erfahrungen der Betroffenen einzuholen. Der Senat hatte erst kürzlich das Alkoholkonsumverbot am Hauptbahnhof nach erfolgreicher Erprobung um drei Jahre verlängert, und die aktuelle Maßnahme in St. Georg fußt auf einer umfassenden Analyse der bisherigen Erfahrungen.

Polizeipräsident Falk Schnabel äußerte sich optimistisch über die bisherigen Fortschritte: "Die bisherigen Maßnahmen haben zu einer spürbaren Verbesserung der Situation rund um den Hauptbahnhof und in St. Georg beigetragen. Für viele Anwohnende ist die Belastung dennoch weiterhin hoch. Mit der Ausweitung des Alkoholkonsumverbots setzen wir den eingeschlagenen Weg fort und ergänzen unser Maßnahmenpaket um einen weiteren Baustein, um die Wohnquartiere zu entlasten."