01.12.2025 10:42
Umweltschutz im Hamburger Hafen: Wasserschutzpolizei zieht strenge Bilanz nach Kontrollaktion// IN KÜRZE
Im Rahmen einer internationalen Kampagne zur Überprüfung des Ballastwassermanagements führte die Wasserschutzpolizei im Hamburger Hafen zwischen November 2025 verstärkt Kontrollen durch. Bei der Überprüfung von 34 Seeschiffen wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten festgestellt, darunter hohe Sicherheitsleistungen wegen fehlerhafter Ballastwasseraufnahme. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Meeresumwelt vor schädlichen Organismen und Stoffen zu schützen.
01.12.2025 | Quelle : Polizei Hamburg | Original: Zur Originalmeldung
Im Hamburger Hafen fand im November 2025 eine umfassende Kontrollaktion der Wasserschutzpolizei statt, die Teil einer dreimonatigen internationalen Kampagne zur Überprüfung des Ballastwassermanagements war. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Internationalen Ballastwasser-Übereinkommen, das seit 2017 weltweit gilt und seit September 2024 für Seeschiffe eine Pflicht zur Ausrüstung mit zugelassenen Ballastwasserbehandlungsanlagen vorsieht.
Ziel dieser Regulierung ist es, die Meeresumwelt vor der Einschleppung fremder Organismen und Schadstoffe durch unbehandeltes Ballastwasser zu schützen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie der Wasserschutzpolizei, die in enger Abstimmung arbeiten.
Im Rahmen der Kontrollen überprüften die Beamten insgesamt 34 Seeschiffe und leiteten vier Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Auf einem Schiff wurde eine Sicherheitsleistung von 2.500 Euro aufgrund fehlender Dokumente verhängt. Bei zehn weiteren Schiffen wurden geringfügige Verstöße festgestellt, insbesondere wegen fehlerhafter Eintragungen in das Ballastwasserkontrollbuch.
Die Wasserschutzpolizei führte zudem eine Reihe von Präventionsgesprächen mit dem Bordpersonal der Schiffe und informierte über die geltenden Vorschriften im Bereich des Meeres- und Umweltschutzes. Diese Gespräche sollen dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung des Ballastwassermanagements zu schärfen und zukünftige Verstöße zu vermeiden.
Besonders auffällig war die Feststellung, dass auf drei der kontrollierten Schiffe Ballastwasser nicht regelkonform aus vorherigen Häfen, darunter Belgien, aufgenommen wurde. Während der Überprüfung im Hamburger Hafen ließen die Besatzungen der Schiffe jeweils rund 2.000 m³ des Ballastwassers in die Elbe einleiten. In Anbetracht der alarmierenden Hinweise im bordeigenen Aufzeichnungssystem wurde das weitere Einleiten umgehend untersagt, und es wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von je 20.000 Euro durch die BUKEA festgelegt.
Ein weiteres Beispiel für die Verstöße in dieser Kontrollaktion war ein Tankschiff, das von einem niederländischen Hafen kommend etwa 700 m³ Waschwasser in die Nordsee einleitete, nachdem es absichtlich einen Umweg genommen hatte. Hier wurde eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) festgelegt, und auch gegen die verantwortlichen Besatzungsmitglieder wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Wasserschutzpolizei kündigte an, auch in Zukunft verstärkt Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften im maritimen Bereich sicherzustellen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Engagements zum Schutz der sensiblen Meeresumwelt und zur Bekämpfung von Umweltvergehen durch die Schifffahrt.
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