SPD und Grüne fordern Fortschritt bei Gender Budgeting in Hamburg!

// IN KÜRZE
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in Hamburg möchten die Gleichstellungswirksame Haushaltssteuerung (GWHS) weiterentwickeln. Dies soll durch eine engere Vernetzung mit Fachbehörden, dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm und dem Gleichstellungsmonitor geschehen. Zudem sollen die steuerungsrelevanten G-Kennzahlen verbessert und die Beiträge der Behörden zur Gleichstellung in den GWHS-Berichten konkretisiert werden. Ein entsprechender Antrag wird in der nächsten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 26. Februar abgestimmt.

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Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich mit einem gemeinsamen Antrag für die Weiterentwicklung der Gleichstellungswirksamen Haushaltssteuerung (GWHS), auch bekannt als Gender Budgeting, ein (siehe Anlage).

Das zentrale Ziel dieses Antrags ist es, die GWHS umfassender mit Fachbehörden sowie dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm und dem Gleichstellungsmonitor zu vernetzen. Darüber hinaus sollen die steuerungsrelevanten G-Kennzahlen optimiert werden. Auch die Beiträge der Behörden zur Gleichstellung in den Berichten zur GWHS werden konkretisiert.

Der rot-grüne Antrag wird in der nächsten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 26. Februar zur Abstimmung kommen.

Gabi Dobusch

@gdobusch

Gabi Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg, äußert sich dazu: "Mit der Einführung der GWHS im Jahr 2021 sind wir einen bundesweit beispielhaften Schritt gegangen, mit dem wir den städtischen Haushalt stärker auf gleichstellungspolitische Ziele ausrichten können. Finanzentscheidungen und -maßnahmen wirken auf die Geschlechterverhältnisse in unserer Gesellschaft. Mit dem Gender Budgeting hat Hamburg ein zentrales Instrument, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu fördern."

Dobusch betont, dass das Gender Budgeting in der Hamburger Verwaltung noch vergleichsweise neu ist und daher kontinuierlich von Senat und Bürgerschaft weiterentwickelt werden muss. "Mit unserem Antrag wollen wir zeigen, wo Handlungsbedarf besteht", erklärt sie weiter.

Im Hinblick auf die Gleichstellung wurden in den vergangenen Legislaturperioden bereits erhebliche Fortschritte erzielt. So ist der Frauenanteil in öffentlichen Unternehmen und bei Beteiligungen seit Inkrafttreten des Gremienbesetzungsgesetzes im Jahr 2013 kontinuierlich gestiegen und liegt mittlerweile bei den vom Senat zu besetzenden Sitzen erstmals über 50 Prozent.

Dennoch gibt es in puncto Gleichstellung noch viele Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Beispiel dafür ist der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der aktuell noch 18 Prozent beträgt. "Das ist inakzeptabel, wir wollen und müssen das ändern", fordert Dobusch eindringlich. Die Fortführung der Gleichstellungsmaßnahmen bleibt also ein zentrales Anliegen für die Zukunft.


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