14.04.2026 14:09

Hamburg startet neue gemeinsame Stelle zur schnellen Strafverfolgung von Massendelikten

// IN KÜRZE

Ab dem 15. April 2026 beginnt in Hamburg die "Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle" (GEBS) im Probebetrieb. Polizei und Staatsanwaltschaft bündeln ihre Kräfte, um Massendelikte schneller und effizienter zu bearbeiten. Insgesamt 56 Mitarbeitende werden in dieser neuen Einrichtung zusammenarbeiten, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Strafverfolgung zu beschleunigen.

14.04.2026 | Quelle : Polizei Hamburg  |  Original: Zur Originalmeldung

Im Bestreben, die Bearbeitung von Massendelikten effizienter zu gestalten, haben Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen. Ab dem 15. April 2026 wird die neue "Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle" (GEBS) im Probebetrieb ihre Arbeit aufnehmen. Diese innovative Strategie soll es ermöglichen, Verfahren schneller, fokussierter und ressourcenschonender zu bearbeiten und stellt einen bundesweiten Vorreiter in der Kooperation von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden dar.

Die GEBS wird durch eine Arbeitsgruppe ermöglicht, die klare Kriterien und Standards für die gemeinsame Bewertung von Verfahren im Bereich der Massenkriminalität entwickelt hat. Zu den Massendelikten zählen beispielsweise Sachbeschädigungen, Diebstähle, Beleidigungen und Hausfriedensbrüche. Die gemeinsame Bearbeitung dieser Verfahren soll sicherstellen, dass neu eingehende Strafanzeigen nicht mehr getrennt, sondern zielgerichtet und effizient behandelt werden.

Eines der Hauptziele der GEBS ist, die Strafverfolgung sowie die Verfahrenserledigung zu beschleunigen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Fachwissen soll auch die Doppelarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft vermieden werden. Dies könnte dazu beitragen, das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat zu stärken.

Nach dem Eingang einer Strafanzeige wird in der GEBS sofort, unter Berücksichtigung festgelegter Standards, über das Verfahren entschieden. Dabei können mehrere Strafverfahren zusammengeführt werden, insbesondere bei Wiederholungstätern, um diese konsequenter zu verfolgen. Zudem soll die GEBS schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder die Erhebung von Anklagen ermöglichen.

Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden unter einem Dach erleichtert nicht nur Abstimmungen, sondern beschleunigt auch die Verfahrensabläufe. Insgesamt werden 56 Mitarbeitende in der GEBS tätig sein, darunter 40 Polizeibeamte sowie 16 Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft, die als Dezernenten und Servicekräfte agieren.

Die Hamburger Polizei schätzt, dass jährlich rund 35.000 Verfahren aus dem betreffenden Deliktskatalog in die GEBS geleitet werden. Für den Anfang ist ein Probebetrieb von mindestens einem Jahr geplant, nach dessen Ablauf die Ergebnisse analysiert und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden.