Sicherheitsrisiken und rechtliche Folgen!
| Quelle: Hauptzollamt Hamburg
© Feuerwerk 1
Für viele Menschen gehört ein beeindruckendes Feuerwerk zum perfekten Jahreswechsel einfach dazu. Auch in diesem Jahr werden zahlreiche Feiernde das neue Jahr mit bunten Raketen und Knallern begrüßen. Doch dabei ist höchste Vorsicht geboten - und zwar nicht nur bei der Nutzung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester wird oft Feuerwerk unbekannter Herkunft oder von minderwertiger Qualität angeboten. Im schlimmsten Fall kann die Verwendung solcher Raketen und Knaller lebensbedrohliche Konsequenzen für die eigene Gesundheit und das Leben anderer haben. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen. Der Erwerb von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz illegal und wird bestraft. Dies gilt selbst dann, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht ist.
In solchen Fällen wird grundsätzlich ein Strafverfahren eingeleitet, und die entsprechenden Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt. Außerdem ist zu beachten, dass für einige Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie beispielsweise Blitz-Knallsätze, eine spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese Genehmigung ohne Ausnahme notwendig.
Pressesprecher Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg warnt eindringlich: "Wer sich selbst und andere nicht gefährden will und darüber hinaus keine unangenehmen strafrechtlichen Konsequenzen tragen möchte, der sollte die Finger weg von nicht erlaubtem Feuerwerk!"
Die Aktualität dieser Warnungen wird durch die jüngsten Aufgriffe des Hauptzollamts Hamburg unterstrichen. Allein in der letzten Woche wurden bei Paketkontrollen über 20 Kilogramm diverser nicht konformer Feuerwerkskörper in 30 Paketen sichergestellt.
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie auf der Internetseite des Zolls: [Zoll-Website](https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2021/vub_feuerwerkskoerper.html).
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