Bundesweite Aktion

Zoll kontrolliert Mindestlohn, ahndet Schwarzarbeit!

// IN KÜRZE
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte zusammen mit 21 EU-Staaten eine großangelegte Aktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns durch. Diese Initiative, koordiniert von der Europäischen Arbeitsbehörde, konzentrierte sich in Deutschland besonders auf grenzüberschreitende Schwarzarbeit. Im Hauptzollamt Hamburg waren 126 Zöllner im Einsatz und überprüften 229 Personen aus verschiedenen Branchen, darunter Spedition, Sicherheitsdienste sowie Friseur- und Kosmetiksalons.

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© Symbolbild

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im Rahmen einer großangelegten, deutschlandweiten Aktion zahlreiche verdachtsunabhängige Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durchgeführt. Diese Initiative ist Teil einer der größten grenzüberschreitenden Kontrollmaßnahmen in der Europäischen Union, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wird. Insgesamt stellen sich 21 EU-Mitgliedstaaten dem Kampf gegen Schwarzarbeit, wobei der Schwerpunkt in Deutschland insbesondere auf grenzüberschreitenden Fällen lag.

Symbolbild: Security-Mitarbeiter vor einem Juweliergeschäft

Im Bereich des Hauptzollamtes Hamburg waren während dieser europaweiten Aktion 126 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Sie befragten 229 Personen aus unterschiedlichen Branchen, darunter das Speditions- und Transportgewerbe, Sicherheitsdienstleistungen, Friseur- und Kosmetiksalons sowie die Gebäudereinigung, zu ihren Arbeitsverhältnissen. Besondere Unterstützung erhielten die Kontrollen von Arbeitsmarktinspektoren aus Dänemark und Nordirland, die in einer beobachtenden Rolle teilnahmen, sowie vom Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Symbolbild: © Zoll

Bei der Schwerpunktprüfung leitete der Hamburger Zoll direkt vor Ort 22 Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung ein. Darüber hinaus ermittelten die Zollbeschäftigten, basierend auf vorläufigen Ergebnissen, 79 Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Unter diesen befinden sich auch 30 Fälle, die den Verdacht eines Mindestlohnverstoßes erwecken.

Den nationalen Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Besonders bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen stellen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lediglich den Anfang dar, um tiefere Einblicke in die Geschäftsunterlagen zu erhalten, insbesondere in die Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierbei arbeitet der Zoll eng im Austausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.


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