// IN KÜRZE
In Hamburg bleibt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung bis Ende 2029 genehmigungspflichtig. Der Senat hat die Umwandlungsverordnung für fünf weitere Jahre beschlossen, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), betont, dass diese Regelung sozial verantwortliche Wohnungspolitik darstellt und nicht nur Mieter schützt, sondern auch Vermieter stärkt, die nicht in Spekulation investieren.
Gegensprechanlage an einer Haustür (Symbolbild)
In Hamburg bleibt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung weiterhin genehmigungspflichtig. Der Senat hat am Dienstag die entsprechende Umwandlungsverordnung für weitere fünf Jahre bis Ende 2029 beschlossen.
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), betont die soziale Verantwortung dieser Entscheidung: "So geht sozial verantwortliche Wohnungspolitik!" Die Verlängerung der Verordnung dient dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und unterstützt Vermieter, die Wohnungen nicht als Spekulationsobjekte betrachten.
Während diese Regelungen zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Hamburg beitragen können, wird auch darauf hingewiesen, dass sinnvolle Modernisierungen in den betroffenen Gebieten weiterhin möglich sein sollten. In der Vergangenheit wurden beispielsweise der Einbau elektronischer Gegensprechanlagen oder die Vergrößerung von Balkonflächen abgelehnt, was im Kontext des Milieuschutzes kritisch gesehen wird. Angesichts der Herausforderungen der Energiewende wird darüber hinaus die Notwendigkeit für umfangreiche energetische Sanierungen und Modernisierungen unterstrichen. Auch hier benötigen gemeinwohlorientierte Vermieter mehr "Beinfreiheit".
Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften, die rund 1,5 Millionen Menschen in 775.000 Wohnungen beherbergen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter bei VNW-Unternehmen liegt bei 6,59 Euro, was den Verband als eine Stimme für verantwortungsvolle Vermietung positioniert.