Südafrikaner verpasst Flug nach München wegen verbotenem Pfefferspray!

// IN KÜRZE
Am Samstag wollte ein 24-jähriger Südafrikaner von Hamburg nach München fliegen. Bei der Luftsicherheitskontrolle entdeckten Mitarbeiter Verdächtiges in seinem Rucksack. Die Bundespolizei fand ein unzulässiges Pfefferspray, das nicht die erforderlichen Prüfzeichen und keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies. Der Gegenstand wurde sichergestellt, und der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zahlen.

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Am Sonnabend wollte ein 24-jähriger südafrikanischer Staatsangehöriger von Hamburg nach München fliegen. Gegen 11:00 Uhr stellte er sich an der Luftsicherheitskontrolle vor und legte seinen Rucksack in die Kontrollwanne.

Dabei entdeckten die Luftsicherheitsassistenten etwas Verdächtiges in seinem Gepäck. Die Bundespolizei wurde sofort hinzugezogen, um das Gepäckstück genauer zu überprüfen.

Sie fanden ein Pfefferspray, das durch das Fehlen der erforderlichen Prüfzeichen und die Abwesenheit einer Kennzeichnung zur Tierabwehr als verbotener Gegenstand gemäß dem Waffengesetz eingestuft wurde. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher und leitete rechtliche Schritte ein.

Der Südafrikaner erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und musste zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zahlen. Zum Tatvorwurf wollte er sich jedoch nicht äußern.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er zwar entlassen werden, doch seinen Flug nach München hatte er bereits verpasst.


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